Gefährliche Therapie
Verletzter Anklagegrundsatz
Das Bundesgericht hat aus formalrechtlichen Gründen eine dreimonatige Gefängnisstrafe für einen Therapeuten aufgehoben, der vom Thurgauer Obergericht der vorsätzlichen einfachen Körperverletzung gegenüber Wehrlosen schuldig gesprochen worden war. Zudem war er angewiesen worden, während fünf Jahren nicht mehr als selbständiger Pädagoge aufzutreten oder Behinderte zu betreuen.
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