Unterschlagung wesentlicher Informationselemente / Berichtigungspflicht (X.c. «Oltner Tagblatt»)
Stellungnahme des Presserates vom 28. März 2003 – Nr. 13/2003
Abstimmungsrelevante Informationen sind vor ihrer Veröffentlichung besonders sorgfältig zu prüfen, da Un- oder Halbwahrheiten oft nicht mehr vor einer Volksabstimmung berichtigt werden können. Da vor Abstimmungen in besonderem Masse die Gefahr besteht, dass Journalistinnen und Journalisten von Interessenvertretern instrumentalisiert werden, müssen zudem Quellen und Informant/innen noch sorgfältiger geprüft werden. Zu diesen Schlussfolgerungen ist der Presserat in seiner nachfolgend im Volltext wiedergegebenen Stellungnahme vom 28. März 2003 gelangt.
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