Wandelungsanspruch bei Online-Versteigerung
Urteil (6 O 276/02) des AG Bitburg vom 12. Februar 2003
Wer online bei eBay eine Sache ersteigert, hat einen Wandelungsanspruch, wenn die Beschreibung und das dazugehörige Foto einen Sachmangel nicht erkennen lassen. So entschied das Amtsgericht Bitburg am 12. Feb. 2003. Das Urteil (6 O 276/02) wurde unterdessen vom Landgericht Trier bestätigt und wird nachfolgend im Volltext wiedergegeben.
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