Keine sexuelle Handlung mit Kindern
Unbedingte Gefängnisstrafe aufgehoben
Das Bundesgericht hat den Schuldspruch im Falle eines Mannes aufgehoben, der vom Obergericht des Kantons Aargau wegen sexueller Handlungen mit Kindern zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von zwei Monaten verurteilt worden war, nachdem er zur Abendzeit in der Nähe eines Schulhauses onaniert hatte.
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