Zulässige Videoüberwachung
Privatdetektiv im Dienst der Versicherung
Beschwert sich eine bei einem Verkehrsunfall verletzte Person über bleibende Beschwerden, die somatisch nicht objektivierbar sind, darf die belangte Haftpflichtversicherung einen Privatdetektiv mit der Abklärung der angeblich beeinträchtigten Arbeitsfähigkeit beauftragen.
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