Lockerung der Lex Koller
Bundesrat befürwortet mittelfristig die Aufhebung des Gesetzes
Der Erwerb von börsenkotierten Anteilen an einer Immobiliengesellschaft durch Personen im Ausland soll in Zukunft nicht mehr bewilligungspflichtig sein. Der Bundesrat hat am 28. Mai die Botschaft zu einer entsprechenden Gesetzesrevision verabschiedet. Er hat sich zudem bereit erklärt, eine Motion für die Aufhebung der Lex Koller entgegenzunehmen.
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