Fernmündlich über den Tisch gezogen
Kreditvermittlung über kostenpflichtige Telefonnummern
Das Bundesgericht hat den Schuldspruch im Falle eines im Kreditwesen tätigen Geschäftsmanns und seiner Mitarbeiterin bestätigt, die wegen gewerbsmässigen Betrugs zu 2 Jahren Gefängnis und einer Busse von 10´000 Franken beziehungsweise 14 Monaten Gefängnis verurteilt sowie des Landes verwiesen worden waren. Die beiden hatten in Zeitungsannoncen Kleinkredite auch für hoffnungslose Fälle angeboten, waren aber in erster Linie darauf aus, die Interessenten in länger dauernde Gespräche auf kostenpflichtigen Telefonleitungen zu verwickeln.
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