Abgelehnter Vater nicht zur Zahlstelle degradiert
Keine Ausbildungsunterstützung
Ob Eltern für ein mehr als 18 Jahre altes und damit mündiges Kind finanziell aufkommen müssen, weil dieses noch keine angemessene Ausbildung abgeschlossen hat, hängt laut einem neuen Entscheid des Bundesgerichts entscheidend vom Alter des Kindes ab.
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