Keine Ausweitung der Nichtbesteuerung bei Sponsoring (MWST)
Der Bundesrat will die Mehrwertsteuerpflicht im Bereich des Sponsoring nicht aushöhlen. Eine Besteuerung soll nur dann verhindert werden, wenn im Zusammenhang mit gemeinnützigen Organisationen der Beitragszahler in neutraler Form genannt wird: d.h. unter Weglassung aller Zusätze, die besonders werbewirksam oder imagefördernd sein können.
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