Fristlose Entlassung wegen Seitensprungs?
Trotz ehelicher Untreue unverletzte Treuepflicht
Eine Liebesbeziehung zwischen einem Arbeitnehmer und dem Lebenspartner seines Arbeitgebers ist laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts keine Vertragsverletzung und verstösst insbesondere nicht gegen die arbeitsvertragliche Treuepflicht. Dennoch kann ein solches Verhältnis unter gewissen Umständen ein wichtiger Grund sein, der eine fristlose Entlassung rechtfertigt (Art. 337 Obligationenrecht).
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire