Unabhängiges Sportschiedsgericht
Keine unzulässige Abhängigkeit vom IOK
Das Internationale Sportschiedsgericht in Lausanne (TAS) wird nunmehr vom Bundesgericht auch dann als unabhängige Instanz anerkannt, wenn es Fälle beurteilt, an denen das Internationale Olympische Komitee (IOK) als Streitpartei beteiligt ist.
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