Keine Auslieferung wegen 0,07 Gramm Heroin
Das Bundesgericht lehnt es ab, einen Iraner an Rumänien auszuliefern, der dort in Abwesenheit wegen des Besitzes von 0,07 Gramm Heroin zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden ist. Die Auslieferung war vom Bundesamt für Justiz bewilligt worden, doch ist jetzt eine dagegen gerichtete Verwaltungsgerichtsbeschwerde in Lausanne gutgeheissen worden.
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