Zwei Machtworte zur Einbürgerung
Diskriminierung verboten – Begründung erforderlich
Das Bundesgericht hat am Mittwoch zwei für die Einbürgerung von Ausländern in Schweizer Gemeinden folgenschwere Entscheide gefällt: Die von der SVP in der Stadt Zürich eingereichte Initiative «Einbürgerungen vors Volk!» ist ungültig, weil Urnenabstimmungen über die Erteilung des Bürgerrechts grundsätzlich verfassungswidrig sind (vgl. Artikel im Zürich-Teil der NZZ vom 10. Juli 2003 (Nr. 157)). Und die Verweigerung des Bürgerrechts an sämtliche aus dem ehemaligen Jugoslawien stammenden Kandidaten in der Gemeinde Emmen im März des Jahres 2000 verstiess gegen das Diskriminierungsverbot in der Bundesverfassung (Art. 8 Abs. 2).
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