Frührente wider Willen
Altersleistung statt Austrittsleistung
Wird das Arbeitsverhältnis zu einem Zeitpunkt aufgelöst, in dem der Arbeitnehmer Anspruch auf eine reguläre oder vorzeitige Pensionierung hat, stehen dem Versicherten keine Austrittsleistung mehr zu, sondern einzig die vorgesehenen Altersleistungen.
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