Internet-Suchdienst für Presseartikel nicht rechtswidrig – «Paperboy» darf weiter austragen
Der u.a. für das Urheber- und Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über eine Unterlassungsklage gegen die Betreiber des Internet-Suchdienstes «Paperboy» zu entscheiden. Der Suchdienst wertet eine Vielzahl von Websites (Internetauftritten), vor allem von Zeitungsartikeln, auf tagesaktuelle Informationen aus.
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