Der unbeteiligte Dritte als «Opfer» der Rechtshilfe
Die «Forus-Gruppe» hat sich in einem offenen Brief an den Bundesanwalt über die vor vier Jahren auf ein russisches Rechtshilfeersuchen hin angeordnete Kontensperre beschwert: Obwohl sie nach dem Gutachten einer Treuhandgesellschaft rechtmässig gehandelt habe und die russischen Ermittlungen seit längerem ruhten, seien ihre Gelder noch nicht deblockiert worden (vgl. NZZ vom 26. 6. 03). Sie zitiert dabei aus einem in dieser Zeitung erschienenen Artikel aus meiner Feder (vgl. NZZ vom 21. 3. 01) und macht daraus ein Plädoyer für ihre Sache. Beides ist nicht ganz korrekt, und doch gibt ihr Fall, damals und heute, Anlass zu grundsätzlichen Überlegungen.
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