Ungenügend belegter Verdacht der Geldwäscherei
Mangelhaftes Rechtshilfegesuch
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von fünf brasilianischen Steuerbeamten in einem Rechtshilfefall gutgeheissen. Die Bundesanwaltschaft hatte im März ein Rechtshilfegesuch Brasiliens akzeptiert und die Beschlagnahme von sechs Genfer Bankkonten mit rund 48 Millionen Franken sowie die Übermittlung von Bankdokumenten nach Brasilien angeordnet.
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