Verweigerte Anhörung des BCV-Generaldirektors
Schriftliche Urteilsbegründung
Die am 29. Januar erfolgte fristlose Entlassung des Generaldirektors der Banque Cantonale Vaudoise (BCV), Ralph Ziegler, war – wie zuvor seine Ernennung – ein behördlicher Akt des Staatsrats. Das geht aus der nun vorliegenden schriftlichen Begründung des Urteils des Bundesgerichts vom 29. Juli dieses Jahres hervor, worin der Waadtländer Kantonsregierung eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör vorgeworfen wird (vgl. NZZ vom 8. 8. 03).
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire