Das Informationsrecht ehemaliger Verwaltungsräte
Ein aus seinem Amt geschiedener Verwaltungsrat hat nachträglich keinen Anspruch mehr auf Einblick in den Geschäftsbericht der Aktiengesellschaft. Das gilt laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts grundsätzlich auch für den Bericht über ein Geschäftsjahr, während dessen er dem Verwaltungsrat noch angehört hatte.
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