Rückzug der Vorbehalte zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes und zum Pakt II der UNO
Der Bundesrat hat heute beschlossen, die beiden Vorbehalte zurückzuziehen, die die Schweiz bei der Ratifizierung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes und des Pakts II der UNO angebracht hatte. Dieser Schritt erfolgt im Bestreben um Transparenz und Rechtssicherheit in der schweizerischen Rechtsordnung.
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