Unrechtmässige Verwendung vertraulicher Daten durch die Swisscom
Die im Zusammenhang mit einer Carrier Preselection-Schaltung (CPS-Schaltung) anfallenden Daten sind vertraulich und dürfen nicht ausserhalb der Interkonnektion verwendet werden. Dies hat die verwaltungsunabhängige Rekurskommission des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (REKO UVEK) am 20. August 2003 entschieden und eine Verwaltungsbeschwerde der Swisscom gegen eine Aufsichtsmassnahme des Bundesamts für Kommunikation (BAKOM) grösstenteils abgewiesen. Der Entscheid kann an das Bundesgericht weitergezogen werden.
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