Die Auskunftsrechte von Erben gegenüber Banken
Am 24. Juni 2003 ist Prof. Dr. Arthur Meier-Hayoz, ein prägender, in seiner Vielfältigkeit und Gründlichkeit wegweisender Vertreter der schweizerischen Zivilrechtswissenschaft des 20. Jahrhunderts mit internationaler Ausstrahlung, 82jährig verstorben. Zusammen mit Peter Forstmoser hatte er 1970 in «Deutschland-Schweiz», Zeitschrift zur Förderung der Wirtschaftsbeziehungen (Nr. 9, Sept. 1970), einen grundlegenden Aufsatz zu den Auskunftsrechten von Erben gegenüber Banken veröffentlicht. Der Beitrag ist noch heute aktuell. Neuere Darstellungen der Problematik haben nach wie vor die ausgewogene Grenzziehung zwischen berechtigten (vermögensrechtlichen) Informationsanliegen der Erben (Durchsetzung ihrer Pflichtteilsansprüche) und schützenswerten (persönlichkeitsrechtlichen) Geheimhaltungsanliegen des Erblassers nachzuzeichnen, die den Aufsatz prägen. Indes war er seinerzeit an schwer zugänglicher Stelle veröffentlicht worden und wird deshalb gelegentlich «aus zweiter Hand» zitiert. Der Hinschied von Arthur Meier-Hayoz gibt Gelegenheit, den Beitrag zu seinem Andenken als «Reprint» wieder greifbar zu machen.
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