In Haft umgewandelte Busse
Anrechnung stationärer Behandlung?
Wird eine nicht bezahlte Busse in Haft umgewandelt, kann eine allfällige stationäre Therapie nicht auf den Vollzug dieser Ersatz-Freiheitsstrafe angerechnet werden. Das geht aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts hervor, das eine Frage beantwortet, die im Gesetz offen bleibt und bisher in Lehre oder Rechtsprechung kaum erörtert worden war.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire