BGH-Entscheid zu Internet-Reservierungssystem
Urteil (I ZR 222/00) des Bundesgerichtshofs vom 3. April 2003
Der Anbieter eines Reservierungssystems für Linienflüge im Internet verstösst nicht deshalb gegen § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 6 PAngV, weil das System bei der erstmaligen Bezeichnung von Preisen nicht bereits den Endpreis angibt, sondern dieser erst bei der fortlaufenden Eingabe in das Reservierungssystem ermittelt wird, wenn der Nutzer hierauf zuvor klar und unmissverständlich hingewiesen wird.
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