Regierungsrat überschritt Ermessensspielraum nicht
Urteilsbegründung im Lotteriestreit
Indem der Zürcher Regierungsrat am 5. Dezember 2001 die Lotteriebewilligung aufhob, welche die frühere Polizeidirektion dem Trägerverein Lotterie, Umwelt & Entwicklung erteilt hatte, überschritt er weder seinen Ermessensspielraum, noch verletzte er die Wirtschaftsfreiheit. Das geht aus der schriftlichen Begründung des Urteils des Bundesgerichts hervor, mit dem ein Entscheid des kantonalen Verwaltungsgerichts aufgehoben wurde, das die umstrittene Bewilligung zu Unrecht wieder in Kraft gesetzt hatte (NZZ 7.8.03).
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