Registrierung der Adresse www.bundesgericht.ch
Verstoss gegen das Wappenschutzgesetz
Das Bundesgericht hat eine Busse von 2000 Franken für den Geschäftsführer einer Informatikunternehmung im Kanton Luzern bestätigt, der die Internetadresse www.bundesgericht.ch registrieren liess. Das höchste Gericht der Schweiz hatte zunächst vergeblich die Abtretung «seiner» Web-Adresse verlangt und danach Strafanzeige eingereicht. In der Folge sprach das zuständige Amtsstatthalteramt Hochdorf den Mann der Verletzung des eidgenössischen Wappenschutzgesetzes schuldig, und das Amtsgericht sowie das Luzerner Obergericht bestätigten das Verdikt.
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