Entschädigung für 101 Tage Haft
45´000 Franken statt 78 Millionen
Die Schweizerische Bundesanwaltschaft muss einem Angeschuldigten, der im Zusammenhang mit angeblichen Unregelmässigkeiten und Korruption bei der Beschaffung einer Computeranlage für die ETH Zürich 101 Tage in Untersuchungshaft sass, Genugtuung und Schadenersatz von insgesamt 45´000 Franken bezahlen. Das entschied die Anklagekammer des Bundesgerichts. Sie wies alle weiteren Begehren des Mannes ab, der vom Bund knapp 78 Millionen Franken gefordert hatte.
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