Was können Verträge?
Bemerkungen zum Bundesgerichtsentscheid 4C.50/2003 vom 5. Juni 2003
Laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts muss die Swisscom weder einen Anschluss sperren noch den Kunden warnen, wenn eine Rechnung in unüblicher Höhe droht. Der folgende Beitrag zeigt auf, dass diese Auffassung vor allem dann grösste Bedenken weckt, wenn nicht der Kunde selber, sondern ein Dritter vom Anschluss des Kunden aus telefoniert hat.
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