Stalking im Strafrecht
Zwanghafte Belästigung und Verfolgung als Nötigung
Das sogenannte Stalking, das zwanghafte Belästigen und Verfolgen einer Person, kann auch nach schweizerischem Recht strafbar sein, obwohl das Strafgesetzbuch keinen entsprechenden Straftatbestand enthält. Wie aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts hervorgeht, kann solches Verhalten unter Umständen als Drohung, Nötigung oder Hausfriedensbruch geahndet werden.
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