Pflicht zur Bekanntgabe von Zahnarzttarifen und zur Gratispreisansage bei Fernmelde-Mehrwertdiensten
Der Bundesrat will Preistransparenz
Zahnärzte müssen ihre Preise offen legen. Der Bundesrat hat am 15. Oktober 2003 vom Ergebnis der Vernehmlassung zu einer Änderung der Preisbekanntgabeverordnung Kenntnis genommen. Nach Ansicht des Bundesrates haben Konsumenten ein berechtigtes Interesse daran, über die Preise für eine zahnärztliche Dienstleistung vor der Behandlung informiert zu werden.
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