Keine Rückvergütung bei vorbehaltloser Bezahlung
MWSt auf Verwaltungsratshonoraren
Wer aufgrund der früheren Praxis der Eidgenössischen Steuerverwaltung Verwaltungsratshonorare deklariert und darauf vorbehaltlos Mehrwertsteuer (MWSt) entrichtet hat, kann diese laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts nicht mehr zurückfordern. Wohl hat das Bundesgericht vor drei Jahren entschieden, dass Verwaltungsratshonorare unselbständiges Einkommen bilden und daher nicht der Mehrwertsteuer unterliegen (Urteil 2A.468/1999 vom 27. Oktober 2000). Zurückzuerstatten sind indes nur Steuern, die mit einem entsprechenden Vorbehalt bezahlt worden sind.
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