Zu nah am Drogenkartell
Qualifizierte Geldwäscherei von Limousinen-Fahrer bestätigt
Die von einem Limousinen-Chauffeur für kolumbianische Drogenhändler getätigten Finanztransaktionen sind laut Bundesgericht zu Recht als schwerer Fall von Geldwäscherei eingestuft worden. Der Kassationshof hat bestätigt, dass der Mann im Sinne von Art. 305 bis Ziff. 2 Bst. a StGB als Mitglied einer Verbrechensorganisation gehandelt hat.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire