Formularpflicht kann abgeschafft werden
Stimmrechtsbeschwerde abgewiesen
Die Formularpflicht bei Mieterwechseln im Kanton Zürich kann abgeschafft werden. Das Bundesgericht hat eine Stimmrechtsbeschwerde gegen die Abstimmung vom vergangenen 9. Februar abgewiesen. Das Recht auf freie Willensbildung und unverfälschte Stimmabgabe gemäss Art. 34 Abs. 2 BV wurde laut I. Öffentlichrechtlicher Abteilung durch den Titel der Vorlage «Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG zum ZGB) (Änderung)» nicht verletzt.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire