BAZL prüft Frist für Swiss, um Alternativen zu suchen
Die Rekurskommission des Eidg. Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat den Beschwerden gegen den Entscheid des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) zum Anflugverfahren in Lugano keine aufschiebende Wirkung zuerkannt. Damit kann die neue Regelung auf Anfang November 2003 in Kraft treten. Das BAZL prüft derzeit, ob Swiss eine Frist eingeräumt werden kann, um alternative Betriebsformen zu suchen.
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