Strommarktöffnung per Kartellgesetz
Konsequenz der Ablehnung des Elektrizitätsmarktgesetzes
Nach der Ablehnung des Elektrizitätsmarktgesetzes kann der Schweizer Strommarkt laut einem neuen Leiturteil des Bundesgerichts grundsätzlich über das Kartellgesetz geöffnet werden. Das gilt jedenfalls, soweit es um die in Lausanne zu beantwortende Frage der Beförderung elektrischer Energie über das Netz Dritter geht. Konkret zu beurteilen war ein Streit um die Durchleitung von Strom eines fremden Anbieters über das Netz der Freiburgischen Elektrizitätswerke.
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