Jusletter

Zwei Klicks zum Impressum sind kein Klick zu viel

Urteil (29 U 2681/03) des OLG München vom 11. September 2003

  • Auteur-e: Jurius
  • Proposition de citation: Jurius, Zwei Klicks zum Impressum sind kein Klick zu viel, in : Jusletter 1. Dezember 2003
Bislang war in Deutschland streitig, ob die Anbieterkennzeichnung über einen sog. «doppelten Link» den gesetzlichen Anforderungen genügt. Das OLG München hat nun in seinem Urteil (29 U 2681/03) vom 11. September 2003 festgestellt, dass Informationen zur Anbieterkennzeichnung auch dann den Anforderungen des Transparenzgebots genügen können, wenn sie über einen doppelten Link mittels «Kontakt» und «Impressum» downloadbar sind.

Aucun commentaire

Es gibt noch keine Kommentare

Votre commentaire sur cet article

Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.