Verunfallter Frühpensionär
Kein Anspruch auf Taggelder
Wer sich vorzeitig pensionieren lässt und während des ersten Ruhestandsmonats einen Unfall erleidet, hat laut einem Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) keinen Anspruch auf Taggelder der Unfallversicherung des früheren Arbeitgebers. Diese muss während der 30-tägigen Nachdeckungsfrist (vgl. Art. 3 Abs. 2 Unfallversicherungsgesetz) wohl die Kosten für die Heilbehandlung übernehmen, jedoch keine Taggeldleistungen erbringen, weil eine (vorzeitig) pensionierte Person keinen Verdienstausfall erleidet.
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