Unterstellung von Betriebssparkassen unter das Geldwäschereigesetz
Antwort vom 3.12.2003 auf hängige Fragen zur Unterstellung unter das GwG
Die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei geht in dieser Publikation der Frage nach, ob die Tätigkeit der Betriebssparkassen und diejenige der Vereine, Stiftungen und Genossenschaften, die Einlagen entgegennehmen, dem Geldwäschereigesetz unterstellt sind.
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