Unkorrekt zum Vaterschaftsprozess geladen
Ein nicht existierendes Urteil ohne jede Rechtswirkung
Wird ein Mann in einem Vaterschaftsprozess nicht richtig vorgeladen und in Abwesenheit zur Zahlung von Alimenten verurteilt, dann ist das Urteil nicht bloss anfechtbar, sondern nichtig. Das geht aus einem neuen Entscheid des Bundesgerichts hervor, laut dem ein solches Urteil gar nicht (oder nur zum Schein) existiert und keinerlei Rechtswirkung hat. Es kann im Falle einer Betreibung der Alimente auch nicht als Rechtsöffnungstitel dienen.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire