Beschlüsse der Cromme-Kommission vom 21. Mai 2003
Die Cromme-Kommission hat am 21. Mai 2003 wichtige Beschlüsse zur Fortentwicklung des Deutschen Corporate Governance Kodex gefasst. Diese Beschlüsse sind am 4. Juli 2003 im elektronischen Bundesanzeiger (amtlicher Teil) förmlich bekannt gemacht worden (www.ebundesanzeiger.de). Ab heute knüpft sich an die geänderte Fassung des Kodex die Rechtsfolge des § 161 Aktiengesetz.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire