Stopp der Ärztezulassung verfassungskonform
Beschwerde des Ärzteverbandes einstimmig abgewiesen
Der Zulassungsstopp für Ärzte, wie er im Kanton Zürich umgesetzt worden ist, hält laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts vor der Verfassung stand. Die von der Zürcher Sektion des Verbands Schweizerischer Assistenz- und Oberärzte gegen die kantonale Einführungsverordnung zu dem vom Bundesrat verordneten Stopp der Ärztezulassung eingereichte staatsrechtliche Beschwerde ist in Lausanne einstimmig abgewiesen worden (NZZ 9. 12. 03).
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire