Submissionsstreit um ein Pistenfahrzeug
Keine Verpflichtung zum Vertragsschluss
Im Submissionsverfahren bindet der Zuschlag den Submittenten als Auftraggeber laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts nur so weit, dass der Vertrag mit dem Empfänger des Zuschlags abgeschlossen werden muss, sofern es überhaupt zu einem Geschäft kommt. Verzichtet der Submittent auf das geplante Vorhaben, kann er nicht zum Abschluss eines Vertrags mit dem Empfänger des Zuschlags gezwungen werden.
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