Lohnprivileg des Arbeitnehmers im Konkurs
Eine aus mehreren Gründen sinnvolle Beschränkung
Das Lohnprivileg galt ursprünglich für Dienstboten, Büroangestellte, Tag- und Wochenlöhner. Heute können auch Kadermitglieder oder selbst der CEO einer Firma in dessen Genuss gelangen. Diese Entwicklung widerspricht der Absicht des Gesetzgebers. Der Autor schlägt daher eine Begrenzung des Privilegs auf den Höchstbetrag der Insolvenzentschädigung von 8'900.– Franken vor.
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