Steuerharmonie auch im Verfahren
Neun Kantone müssen ihre Rekurswege anpassen
Das Bundesgericht will Steuerharmonisierung auch im Bereich des Verfahrens. Neun Kantone müssen ihre Gesetzgebung ändern: Wo Streitigkeiten über die Kantonssteuer vor dem Weiterzug nach Lausanne einer zweiten kantonalen Instanz unterbreitet werden können, muss diese sich künftig auch mit dem Dossier der Bundessteuer befassen.
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