Keine tieferen Grenzwerte für empfindliche Personen
Bundesrat und Buwal handeln korrekt
Wenn der Bundesrat beim gegenwärtigen Stand der Forschung an den geltenden Grenzwerten für Mobilfunkantennen festhält, kann ihm kein Missbrauch seines Ermessens vorgeworfen werden. Und auch das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft erfüllt seine Pflicht, diese Grenzwerte periodisch zu überprüfen und die Forschung über nicht ionisierende Strahlung zu verfolgen.
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