Das Recht und die List
In der Weltliteratur finden sich Beispiele wie mit List selbst gegen den Buchstaben des Gesetzes der Gerechtigkeit zum Durchbruch verholfen wird. Die sich in der Literatur spiegelnde Rechtswirklichkeit steht schriftstellerischer Vorstellungskraft in nichts nach. Da die Rechtsprechung die Rolle des gesetzgebergleichen Richterkönigs scheut, greift sie lieber nach einem zufällig herumschwimmenden gesetzlichen Strohhalm. Nun ist Gesetzesinterpretation, d.h. Verstehen und Anwenden, ein alltäglicher und meist unschuldiger Vorgang. Die Frage hier ist: Wann ist dieser Griff in die Trickkiste eine List? Was aber ist eine List? (Abschiedsvorlesung von Prof. C. Schott, gehalten am 5. Feb. 2004)
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