Anwalt ohne Gurt und Schuh
Zulässige Sicherheitskontrollen am Gefängnistor
Das Bundesgericht hat die staatsrechtliche Beschwerde eines Anwalts abgewiesen, der nicht zu seinem Klienten in der Genfer Strafanstalt Champ-Dollon gelassen wurde, weil bei der Sicherheitskontrolle das Magnetometer einen Metallalarm auslöste. Der Verteidiger hatte bereits alle metallischen Gegenstände aus seinen Taschen entfernt und wurde in der Folge aufgefordert, nunmehr die Schuhe oder den Gurt auszuziehen, was er jedoch unter Berufung auf das Verfassungsrecht der persönlichen Freiheit ablehnte.
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