Auslegung der Geldwäschereiverordnung Kst
Ergänzungen der Rubrik FAQ der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei
Die Kontrollstelle hat am 6. Feb. 2004 die Rubrik FAQ mit Antworten auf Auslegungsfragen bezüglich ihrer Verordnung über die Pflichten der ihr direkt unterstellten Finanzintermediäre ergänzt. Die Fragen betreffen Zahlungsaufträge ins Fürstentum Liechtenstein und die Unabhängigkeit der mit den internen Kontrollen beauftragten Person vom obersten Geschäftsführungsorgan.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire