Bestätigte Rechtsprechung
Inländerdiskriminierung beim Familiennachzug
Seit dem Inkrafttreten des zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) bilateral ausgehandelten Freizügigkeitsabkommens sind Personen aus dem EU-Raum sowie aus EFTA-Staaten beim Familiennachzug spürbar besser gestellt als Schweizer, die in ihrer Heimat leben (NZZ vom 4. 4. 03). Diese sogenannte Inländerdiskrimination ist laut einem am 18. Januar des vergangenen Jahres mit drei zu zwei Stimmen gefällten Urteil des Bundesgerichts hinzunehmen. Fast auf den Tag ein Jahr später ist die zum Teil ernsthaft kritisierte Rechtsprechung nun in einem neuen Leitentscheid einstimmig bestätigt worden.
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