Verkehrssünder im Firmenauto
Pflicht zur Nennung des Fahrers
Das Bundesgericht hat eine Busse von 480 Franken für den Verwaltungsrat eines Unternehmens bestätigt, der sich geweigert hatte, den Strafbehörden Auskunft über die Identität des Fahrers eines Firmenfahrzeugs zu erteilen. Diese Angabe muss der Halter eines Firmenwagens gemäss Genfer Einführungsgesetz zur eidgenössischen Strassenverkehrsgesetzgebung machen, wenn mit dem Fahrzeug gegen eine Verkehrsregel verstossen wurde.
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